Hinweise zur Abfallentsorgung

Unsere Produkte enthalten kennzeichnungspflichtige Bestandteile nach der Chemikalienverordnung (ChemV) und müssen dementsprechend unter dem Abfallschlüssel 15 01 10 entsorgt werden. Die Produkte unterliegen aus diesem Grund nicht den systembeteiligten Verkaufsverpackungen nach VerpackG. Als Endverbraucher führen sie die restentleerte Produktverpackung dem Gefahrstoffmobil zu. Als Unternehmen müssen Sie die restentleerte Produktverpackung über einen Entsorger mit entsprechender Annahme-Bewilligung entsorgen.

Der nanofix e.K. ist unter der Nr.: DE4860622937084 bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister gemäß §9 VerpackG (Verpackungsregister LUCID) gelistet. Unsere Rücknahmepflichten erfüllen wir durch Beteiligung an einem dualen System oder durch Beteiligung an einer oder mehreren Branchenlösungen.

Unsere Verpackungen sind Transportverpackungen und dienen zum Schutz des Produktes vor Beschädigung oder Berührung durch Dritte. Unsere Transportverpackung besteht zu 99% aus Papier, Kartonage oder Holz. Sofern die Verpackung nicht mit dem Produkt kontaminiert ist, kann diese über das duale System (INTERSEROH Dienstleistungs GmbH) entsorgt werden. Nach gesetzlicher Regelung sind wir verpflichtet die Verpackung zurückzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Die dadurch entstehenden Logistik- und Entsorgungskosten sind nicht im Produktpreis enthalten. Wir sind berechtigt diese Kosten auf den Kunden umzulegen. Bei Rückfragen wenden sie sich bitte an +49 (0) 338 46.900 020.

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